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Bericht aus: "Der Kunsthandel" 1-2000
Es braucht nicht viel Fantasie, um sich auszudenken, mit welch
unterschiedlichen Fällen Hans Zech beauftragt wird. Im Streitfall ein Gutachten
über sachgemäße oder überteuerte Einrahmung, Schadensfeststellung bei Grafik
oder Gemälden, Wertgutachten bei An- und Verkauf - das sind nur einige
Beispiele. Sein geprüftes Fachwissen ist genau auf die Branche zugeschnitten,
ein Novum nicht nur in Süddeutschland.
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Hans Zech - ein Sachverständiger für nichtmuseale
Kunst und Einrahmung
Gutachter für die Branche
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In seinem Ladengeschäft in Ingolstadt berichtet Hans Zech von seinem
Hintergrund, der ihn zu der ungewöhnlichen Qualifikation führte. Vor rund 50
Jahren eröffnete sein Vater ein Glasergeschäft mit Kunsthandlung und
Bildereinrahmung, das Zech später übernahm und heute selbst in den Bereichen
Kunst und Einrahmung als Glasermeister fortführt. Außerdem absolvierte er eine
Banklehre, erfuhr bei einem Münchner Kunsthändler sehr viel über die Werke
des 19. Jahrhunderts und eröffnete in der bayerischen Hauptstadt eine Galerie,
bevor er in seine Heimatstadt zurückkehrte.
Aus vielen Gesprächen kennt er die Probleme rund um die Bewertung nichtmusealer
Bilder und besonders der Einrahmung. Wer hier bei einem Schaden, Streit oder
Erwerb einen Gutachter benötigte, suchte lange Zeit vergeblich. Hans Zech
selbst musste bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei der Handwerkskammer
für München und Oberbayern für diese neue Expertensparte werben und mit
seinen Prüfungen ein Exempel statuieren. Inzwischen darf er seine Gutachten mit
den beiden Rundstempeln zieren, die ihn als vereidigten Sachverständigen für
nichtmuseale Malerei und Grafik des späten 19. und 20. Jahrhunderts (IHK) sowie
für Bildereinrahmung und Glasbearbeitung (HWK) ausweisen.
"Sachverständiger kann sich jeder nennen", erläutert Hans Zech die
Berufsbezeichnung. Wer von der Bezirksregierung bestellt ist, der muss sich auf
Echtheitsgutachten beschränken. Hans Zech hingegen ist auch bestellt, um Wert-
und Schadensgutachten abzugeben. Für ihn ergeben sich damit ganz verschiedene
Gründe für ein Gutachten, darunter:
* Beratung von Kommunen und Firmen beim Kauf;
* Bewertung von Geschäftsinventar bei Verkauf;
* Gutachten gegenüber Versicherungen, einerseits zur Festlegung einer Prämie,
andererseits im
Schadensfall;
* Wertgutachten in Scheidungs- und Erbfällen;
* Gutachten in Streitfällen zwischen Einrahmer und Auftraggeber bzw. Verkäufer
und Käufer
Grundsätzlich ist Hans Zech aufgrund seiner Bestellung durch die IHK und HWK
verpflichtet, jeden Auftrag in seinem Sachgebiet anzunehmen. Darunter fallen
sowohl Privat- als auch gerichtliche Gutachten. Tätig werden kann er zudem
nicht nur in München und Oberbayern, sondern im gesamten Bundesgebiet sowie in
der Schweiz und Österreich. Bei seiner Arbeit legt er dennoch absoluten Wert
darauf, die zu beurteilenden Werke und Leistungen unmittelbar anzuschauen.
"Ferndiagnosen gibt es nicht", grenzt sich Zech von so manchen
nichtvereidigten Sachverständigen ab, die gerade in bezug auf
Echtheitszertifikate einen dubiosen Ruf durch "Auftragsarbeiten"
erworben haben.
Vor einem Gutachten erhält der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag.
Abgerechnet wird nach einem Stundensatz, der für gerichtlich angeforderte
Gutachten auf 90 bis 150 DM begrenzt ist, bei Privataufträgen üblicherweise
darüber liegt.
Fachhandelskollegen, denen die Arbeit von Hans Zech bekannt ist, vermitteln auch
Anfragen ihrer Kunden an den Sachverständigen, etwa wenn sie einen Schadensfall
mit einer Versicherung austragen müssen. Manchmal führt der Weg eines Bildes
auch über Umwege nach Ingolstadt. So wollte eine Kunstbesitzerin nach der
Sendung "Kunst & Krempel" wissen, ob ihr mit Oskar Mulley
bezeichnetes Gemälde echt ist und was es bei einem Verkauf erzielen könnte.
Die TV-Redaktion verwies die Zuschauerin an die IHK, wo sie Hans Zechs Adresse
erhielt. Schließlich schickte sie ihm das Bild zur Beurteilung. Für den
Kunsthändler und Sachverständigen war es nicht der erste Mulley, den er in
Händen hielt. Eine gute Hilfe bei der Beurteilung. Mit einigen technischen
Hilfsmitteln wie einer UV-Lampe zum Prüfen auf Restaurierung, spätere
Übermalung und der Signatur nutzte er vor allem die im Laufe der Jahre
gesammelte Literatur zu Künstlern und Auktionen, um die Arbeit in das Werk
Mulleys und eine Entstehungszeit zwischen 1918 und 1934 einzuordnen. Verbunden
mit einer Zustandsbeschreibung kann er sich nach dieser Arbeit auch auf eine
Wertschätzung "von ... bis ..." einlassen, wobei die Spanne im
allgemeinen bei 20 bis 30 % liegt. Geringe Farbabsplitterungen und eine
altersbedingte Verschmutzung werden vermerkt, beeinträchtigen den tadellosen
Zustand "aber nur minimal. "
Das Bild geht mit Gutachten zurück an die Eigentümerin, die überlegen kann,
ob sie einen Verkauf anstrebt oder sich an ihrem sehr wahrscheinlich echten
Mulley selbst erfreut.
Astrid Kehsler
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